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Startseite > Studierende > Ansprechpartner > Semesterplanung

Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem/jeder Studierenden steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei helfen auch die offizielle Modulübersicht und das aktuelle Lehrangebot.

SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).

ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Noch Fragen? Aktuelle Informationen zu Anrechnungsmöglichkeiten, Seminaren und allen Lehrangeboten gibt es auf der Seite des Studiengangkoordinators.

Vertiefende Themen: Studierende der Medieninformatik können Wahlpflichtveranstaltungen, also Vorlesungen, Praktika oder Seminare, als vertiefende Themen anrechnen lassen. Seit 2015 sind drei vertiefende Themen zu belegen. Aktuelle Informationen, welche Veranstaltungen als vertiefendes Thema angeboten werden, erhalten Sie hier.

Fächerübergreifende Kompetenzen: Außerdem müssen die folgenden Kompetenzmodule erfüllt werden:

  1. Ethik und Recht in der Informatik (Seminar, angeboten im Sommersemester)
  2. Projektkompetenzen
    u.a. kann hier ein Praktikum oder Werkstudententätigkeit in der Industrie angerechnet werden. Die Anerkennung erfolgt über Uni2work-Workflows.
  3. Einführung persönliche und soziale Kompetenz
    Bachelor-Studierende können bspw. Tutortätigkeiten einbringen (3 ECTS). Die Anerkennung erfolgt über Uni2work-Workflows.
Weitere Anrechnungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Teilnahme an Nutzerstudien:
Zur Erbringung der 3 ECTS-Punkte der Module WP 4/I und WP 4/II - Benutzerstudien 1 und 2 (Falls das Studium vor dem Wintersemester 2019/2020 begonnen wurde handelt es sich um das Modul WP 18.2 - Teilnahme an 3 Benutzerstudien) muss die Teilnahme an Benutzerstudien im Umfang von insgesamt 12 Versuchspersonenstunden nachgewiesen werden. Diese müssen in mindestens 3 verschiedenen Studien erbracht werden. Die Anzahl der zu besuchenden Studien erhöht sich demnach, falls die minimale Stundenzahl noch nicht erreicht worden ist.

Das Institut für Psychologie und Pädagogik nutzt das System SONA um Studienteilnahme zu organisieren. MMI-Punkte, welche bei Studien der Psychologie gesammelt wurden, werden nur via SONA übermittelt. Wenn Sie einen Nachweis für die Studienteilnahme benötigen, fragen Sie bei Studien an anderen Lehrstühlen immer nach, ob diese ausgestellt werden.

Allgemeine Hinweise:

  • Eine Versuchspersonenstunde (unter anderem auch MMI-Punkt genannt) entspricht dem Zeitaufwand von 1 Stunde bei der Teilnahme an einer Benutzerstudie
  • Im Bereich für Benutzerstudien können Sie den E-Mail Verteiler für Benutzerstudien am Institut abonnieren. Dadurch erfahren immer sofort von den neuesten Benutzerstudien.
  • Es werden auch Benutzerstudien der Fakultät für Psychologie und Pädagogik anerkannt. Über den E-Mail-Verteiler für Versuchspersonenstunden erhalten Sie Informationen über laufende Studien. Zur Anerkennung dieser Studien muss die Teilnahme durch den Versuchsleiter schriftlich bestätigt werden (Bescheinigungsvorlage als PDF) und diese Bestätigung dann im Sekretariat bei Frau Schwamb oder bei den Studentenbetreuern abgegeben werden.
  • Eine Bescheinigung über Ihre bislang eingebrachten Studien erhalten sie auf Anfrage bei den Studentenbetreuern.

Das Masterprogramm kann sowohl im Sommer- als auch Wintersemester begonnen werden. Viele Veranstaltungen werden sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten, daher ist man sehr flexibel bei der Belegung der Veranstaltungen. Die Stundenplanvorschläge hier sollen eine Übersicht über die Veranstaltungen geben, die im Laufe des Masterstudiums belegt werden müssen.

Es sei ausdrücklich betont, dass es sich bei den folgenden Plänen lediglich um Vorschläge handelt. Jedem Studenten steht es frei, sich einen anderen Stundenplan im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dabei hilft auch die offizielle Modulübersicht.

SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).

ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Das Nebenfach Medieninformatik weist stets einen Umfang von 60 ECTS auf. Es kann in Kombination mit dem Bachelor-Hauptfach Kunst und Multimedia (Achtung: für diesen Studiengang ist die künstlerische Eignung nachzuweisen!) oder mit Pädagogik/Bildungswissenschaft (Achtung: örtliche Zulassungsbeschränkung) studiert werden.

SWS (Semesterwochenstunden): Die für eine Veranstaltung veranschlagte Anzahl an "Präsenzstunden" (z.B. in einer Vorlesung).

ECTS: Die für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung verliehenen ECTS-Punkte. Eine ungefähre Einschätzung des Gesamtarbeitsaufwandes für eine Veranstaltung kann anhand der ECTS-Punkte ermittelt werden. Genauere Informationen zum ECTS (European Credit Transfer System finden sich in den Studien- und Prüfungsordnungen.

Die Studien- und Prüfungsordnung für Medieninformatik als Nebenfach von Bachelor- und Masterstudiengängen kann man hier einsehen. Ebenfalls online verfügbar ist das Modulhandbuch für das Nebenfachstudium der Medieninformatik.

Die Veranstaltungen findet man auf den jeweiligen Lehrseiten des zuständigen Lehrstuhls:
  • Medieninformatik: Digitale Medien (P1), Medientechnik (P2), Multimediaprogrammierung (P4), Blockpraktikum Multimedia-Programmierung (P4), Mutlimedia im Netz (P5), Mensch-Maschine-Interaktion I (P6)
  • Programmierung und Softwaretechnik: Einführung in die Informatik: Programmierung und Softwareentwicklung (P1)
  • Datenbanksysteme: Einführung in die Informatik: Systeme und Anwendungen (P2), Softwareentwicklungspraktikum (P3)

Prinzipiell kann der Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion als Masterstudiengang Medieninformatik mit Anwendungsfach Mensch-Maschine-Interaktion verstanden werden. Es bestehen folgende Unterschiede zu den anderen Medieninformatik Masterstudiengängen mit Anwendungsfach: Die Vorlesungen Mensch-Maschine-Interaktion II und Informationsvisualisierung werden zu Pflichtveranstaltungen. MMI II behandelt dabei fortgeschrittene Formen der Mensch-Maschine-Interaktion, wie interaktive Oberflächen, instrumentierte Umgebungen und Augmented Reality. Des Weiteren kommen zwei Design-Workshops hinzu, welche die logische Fortsetzung von "Interaction Design", "Concept Development" und "Projektkompetenz Multimedia" (Industriebezug) aus dem Bachelorstudiengang bilden. Der klare Informatikbezug bleibt im Wort "Computer" statt "Maschine erhalten".

Wahlpflichtmodule

Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor.
Dabei gibt es Wahlpflichtmodule, zwischen denen Studierende nach den Vorgaben Ihrer jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung regelhaft auswählen können und Vertiefende Themen, welche spezifische Module sind. Weitere Informationen finden Sie hier.
Aktuelle Veranstaltungen, die den jeweiligen Modulen in Ihrem Studiengang zugeordnet werden können, finden Sie hier.

Im Gegensatz zu anderen Anwendungsfächern können im Master mit Anwendungsfach Medienwirtschaft optional 2 Lehrveranstaltungen des Anwendungsfachs als Wahlpflichtveranstaltung eingebracht werden.

Vertiefende Themen der Medien-/Informatik

Siehe Wahlpflichtmodule

Wahlpflichtveranstaltungen

Studierende haben im Master mehr Freiheit bei der Kurswahl als im Bachelor. Früher wurde im Master zwischen Vertiefenden Themen und Wahlpflichtveranstaltungen unterschieden; diese Unterscheidung existiert mittlerweile nicht mehr.
Als Wahlpflichtveranstaltung gelten sowohl Vorlesungen, als auch Seminare und Praktikas. Weitere Informationen finden Sie hier. In der Übersicht des Lehrangebotes sind unter "Lehrveranstaltungen im Masterstudium" für das Masterstudium aktuell angebotene Veranstaltungen aufgelistet. Auf den einzelnen Veranstaltungsseiten steht zusätzlich, ob sie für Masterstudierende geeignet sind.

Masterstudierende müssen mindestens 12 ECTS durch Praktika sammeln. Weitere Praktika können als Wahlpflichtveranstaltung angerechnet werden. Insgesamt können im Master max. 4 Praktika angerechnet werden. Es empfiehlt sich ein Praktikum pro Semester zu belegen.
Masterstudierende müssen ein Hauptseminar (6 ECTS) belegen und können sich zudem 2 weitere, also insgesamt max. 3 Seminare anrechnen lassen.

Praktikum und Seminar Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (SPWAL):

Die Regelung, dass Master-Studierende eine Tutortätigkeit als Praktikum Wissenschaftliches Arbeiten und Lehren (PWAL - 3 ECTS) einbringen können ist ab dem Wintersemester 2014/2015 nicht mehr gültig. Seit dem Wintersemester 2021/22 wird an Stelle des SPWAL der Kurs SWAL angeboten, der sich auf das wissenschaftliche Arbeiten fokussiert.

Persönliche und soziale Kompetenz (PSK):

Tutortätigkeiten aus dem Bachelor- und Masterstudium und außerfachliche Qualifikationen wie Sprachkurse können im Master nicht als PSK anerkannt werden.
Anerkannt werden:
  • Veranstaltung "Persönliche und soziale Kompetenz"
  • Leistungen außerhalb des Studiums, die die Anleitung einer Gruppe von Personen in Eigenverantwortung, einschließlich der Teammoderation, beinhalten und vom Umfang her den 6 ECTS entsprechen, also mindestens einen Monat Vollarbeitszeit umfassen.
    Beispiele sind: Tätigkeit als Sporttrainer, Gruppenleiter im Alpenverein. Hier wird erwartet, dass ein Beleg über eine Ausbildung in Teamleitung vorgelegt wird, z.B. ein Trainerschein. Ebenfalls anerkannt werden: Tätigkeit in der Selbstverwaltung studentischer Einrichtungen wie Studentenwohnheim, Tätigkeit als Studierendenvertreter in der Fachschaft.
  • Tätigkeiten als Werkstudent oder Praktika, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass damit eine wesentliche Leitungs- und Moderationsfunktion verbunden war. Wenn der Schwerpunkt auf technischen Tätigkeiten lag, können solche Tätigkeiten nicht als PSK anerkannt werden.
  • 1. Semester
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  • Veranstaltungsspezifische Hinweise
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