Bewerbung für den Master-Studiengang
- Zielgruppe des Studiengangs
- Bewerbungsablauf
- Auswahlverfahren
- Benachrichtigung
- Zugelassen, und nun?
- Ansprechpartner
- Satzungen des Eignungsverfahrens
Zielgruppe des Studiengangs
Der Masterstudiengang Medieninformatik ist ein konsekutiver Studiengang, der auf einem Bachelorstudium in Medieninformatik aufbaut. Zugangsvoraussetzung ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Medieninformatik, Informatik oder eines verwandten Faches. Zusätzlich wird ein Eignungsverfahren durchgeführt, das in einer eigenen Satzung geregelt ist und weiter unten beschrieben wird.
Bewerbungsablauf
Vor der Immatrikulation zum Master-Studium ist eine Bewerbung erforderlich.
Bewerbungsfristen
Eine Bewerbung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. Die Unterlagen sind spätestens zum 15. Januar (für das folgende Sommersemester) bzw. zum 15. Juli (für das kommende Wintersemester) einzureichen.
Notwendige Unterlagen
Zur Anmeldung für den Master-Studiengang müssen gemäß der Satzung für das Eignungsverfahren verschiedene Unterlagen eingereicht werden.
- (Beglaubigte oder digital überprüfbare) Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums (falls noch nicht vorliegend, bitte unbedingt den aktuellen Leistungsnachweis)
- Bewerbungsschreiben (in deutscher oder englischer Sprache)
- Kurzer tabellarischer Lebenslauf
- Im Falle der Wahl eines Anwendungsfaches: Nachweis ausreichender Grundkenntnisse aus dem Bachelorstudium im gewählten Anwendungsfach. Bei einem Bachelorstudium mit dem entsprechenden Anwendungsfach sind keine besonderen Nachweise nötig, das Zeugnis genügt.
- Evtl. Nachweise über andere Prüfungsleistungen, Fortbildungsmaßnahmen, oder praxisrelevante Tätigkeiten
Bitte beachten: Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das EFV-Bewerbungsportal. Die Unterlagen können dort als PDF-Dateien hochgeladen werden. Bewerbungsmappen werden nicht akzeptiert, egal, ob per Post eingereicht oder persönlich am Institut abgegeben.
Auswahlverfahren
Der Zweck dieses Verfahrens besteht in der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Medieninformatik vorhanden ist. Diese Anforderungen beinhalten logisch-analytisches und systemorientiertes Denken, die Befähigung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten, Bereitschaft und Fähigkeit zum Arbeiten in interdisziplinären Teams, ausreichende Grundkenntnisse in Informatik aus dem Erststudium in den mathematischen Grundlagen und den Bereichen Multimediatechnologien, Computergrafik, Mensch-Maschine-Interaktion, Programmiersprachen, Betriebssysteme, Rechnernetze, Datenbanken und Softwareengineering sowie adäquate Kenntnisse der englischen Sprache. Aufgrund der eingereichten Unterlagen trifft eine Auswahlkommission die Entscheidung, ob eine erfolgreiche Teilnahme am Masterstudium zu erwarten ist.
Benachrichtigung
Nach der Prüfung der Unterlagen werden alle Bewerberinnen und Bewerber benachrichtigt, auch abgelehnte Bewerber werden entsprechend informiert. Die Bescheide werden per E-Mail verschickt. Akzeptierte Bewerber erhalten ein Bescheid über die Akzeptanz, mit dem sie sich dann zum Master-Studium immatrikulieren können. Dieser Bescheid muss zeitnah aus dem Bewerbungsportal heruntergeladen werden, da er dort nur begrenzte Zeit zur Verfügung steht.
Zugelassen, und nun?
Bereits an der LMU immatrikulierte Studierende, die bspw. vom Bachelor in den Master wechseln wollen, müssen sich persönlich bei der Studentenkanzlei der Universität (SG 2) zu den festgelegten Terminen umschreiben, s. folgende Website unter dem Punkt "Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung".
Externe Studierende reichen die nötigen Unterlagen postalisch bei der Studentenkanzlei ein. Informationen befinden sich auf folgender Website.
Das ist in der Regel bis Ende April (Sommersemester) bzw. Ende Oktober (Wintersemester) möglich. Wichtige Voraussetzung hierfür ist die elektronische Verbuchung Ihres Bachelorabschlusses und Ihre Master-Zulassung (die Papier Bachelorurkunde benötigen Sie hierfür nicht). Zudem muss die letzte Prüfungsleistung (in der Regel der Abgabetermin Bachelorarbeit oder Termin der Disputation) im vorherigen Semester liegen. Eine Umschreibung in den Master für das Wintersemester ist beispielsweise nicht möglich, wenn der Abgabetermin für die Bachelorarbeit im Oktober liegt. Es ist dennoch möglich, bereits Veranstaltungen im Master zu besuchen und sich dann im darauffolgenden Semester umzuschreiben. Eine bereits akzeptierte Bewerbung für den Masterstudiengang verfällt dabei nicht.
Ansprechpartner
Bei Fragen stehen Euch die Studentenbetreuer:in jederzeit zur Verfügung.
Satzungen des Eignungsverfahrens
Die amtlichen Zulassungssatzungen der Studiengänge können hier eingesehen werden (Hinweis: In §2 hat sich ein Fehler eingeschlichen. Das Motivationsschreiben soll maximal 2.000 Zeichen umfassen):
- Masterstudiengang Medieninformatik (ohne Anwendungsfach)
- Masterstudiengang Mensch-Computer-Interaktion